Knappschaft Kliniken Solution GmbHCompliance
Compliance besitzt in allen Beteiligungsgesellschaften der Deutschen Rentenversicherungen Knappschaft-
Bahn-See (DRV KBS) und somit auch in der Knappschaft Kliniken Solution GmbH einen sehr hohen Stellenwert.
Die Einhaltung bzw. Konformität mit Vorgaben in Form von Gesetzen, Verordnungen, unternehmensinternen Regelungen bzw. Prozessabläufen und Standards spielen gleichermaßen für unsere Mitarbeitenden, Geschäftspartner und vor allem Patienten sowie für die Knappschaft Kliniken Solution GmbH selber eine übergeordnete Rolle.
Wir gehen davon aus, dass unsere Mitarbeiter, Geschäftspartner und vor allem unsere Patienten auch auf diesem Gebiet die Einhaltung höchster Standards erwarten. Diesen Erwartungen wollen wir gerecht werden. Compliance soll zum einen helfen, den Eintritt von Pflichtverletzungen, Schadens- und Haftungsfällen zu vermeiden. Zum anderen sollen eingetretene Pflichtverstöße möglichst frühzeitig erkannt und bewertet werden,
um angemessen darauf reagieren zu können. Darüber hinaus ist Reputation der Marke „KNAPPSCHAFT“ in der Geschäftswelt für uns ein wertvolles Gut, welches im hohen Maße durch unser Verhalten in der Geschäftswelt geprägt wird.
Auf der Grundlage hoher ethischer und gesetzlicher Standards haben wir daher Verhaltensrichtlinien geschaffen, um unseren Mitarbeitern Leitlinien für ein gesetzestreues Verhalten zu geben. Die in diesen Richtlinien formulierten Grundsätze regeln insbesondere den Umgang mit unseren Kunden und Geschäftspartnern. Wir setzen in jeden unserer Mitarbeiter das Vertrauen und die Erwartung, diesem Anspruch jederzeit gerecht zu werden.
Unsere Compliance-Leitlinien bestehen aus drei wesentlichen Bausteinen und wurden in einem Compliance-Leitbild formuliert. Die wesentlichen Bausteine des Compliance-Leitbilds lauten:
- Implementierung eines Compliance Management Systems
- Ernennung eines/einer zentralen Compliance-Beauftragten
- Verhaltenskodex und Prinzipien der Zusammenarbeit
Mit unserem verbundweit gültigen Verhaltenskodex haben wir einen Orientierungsrahmen geschaffen, der sowohl auf den Unternehmenswerten als auch gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen beruht. Der Verhaltenskodex ist die Basis für das Compliance-Management in der Knappschaft Kliniken Solution GmbH.
Als Beteiligungsgesellschaft der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft- Bahn-See unterliegt die Knappschaft Kliniken Solution GmbH einer besonderen ethischen und rechtlichen Verantwortung.
Wir sehen uns als verlässlicher und vertrauenswürdiger Partner im Gesundheitswesen und wollen auch von unseren KundInnen und GeschäftspartnerInnen als solcher wahrgenommen werden. Daher orientieren wir unser gesamtes Verhalten als Unternehmen an den nachfolgenden Prinzipien:
Integrität, gegenseitiger Respekt und Verbot von Diskriminierung
Wir respektieren die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes/jeder Einzelnen. Dies gilt nicht nur für unsere KundInnen und GeschäftspartnerInnen, sondern auch für unsere Mitarbeitenden. Diskriminierung jedweder Art, insbesondere auf Basis ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Kultur, Religion, Alters, Behinderung, sexueller Identität, Weltanschauung und Geschlecht tolerieren wir nicht.
Zusammenarbeit mit externen Partnern und Umgang mit Interessenskonflikten
Für die Zusammenarbeit mit externen Partnern und den Umgang mit Interessenskonflikten haben wir klare Regelungen und Richtlinien festgelegt.
Wir haben sämtliche Mitarbeitenden daher zu einem offenen und dokumentierten Umgang mit Vergünstigungen aller Art verpflichtet. Auch von unseren GeschäftspartnerInnen erwarten wir, dass sie die von uns statuierten Grundsätze und Verfahrensweisen anerkennen und mittragen.
Unser geschäftliches Handeln ist an den folgenden vier Prinzipien ausgerichtet:
Aufträge und Verträge schließen wir nur mit Gesellschaften oder Personen, die durch ihre Qualifikation nachvollziehbar zur Erledigung der ihnen übertragenen Aufgaben in der Lage sind. Die Höhe der Vergütung steht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der erbrachten Leistung und zur persönlichen Qualifikation.
Als öffentlicher Auftraggeber erfüllen wir die Vorgaben des Vergaberechts, insbesondere des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) und der Vergabeverordnung (VgV).
Der Abschluss von Verträgen und die Vergabe von Aufträgen erfolgt ausschließlich unter wettbewerbsorientierten Gesichtspunkten. Wettbewerbswidriges oder sonst unlauteres Verhalten akzeptieren wir nicht.
Datenschutz/Verschwiegenheit
Die Bestimmungen der einschlägigen Datenschutzgesetze halten wir strikt ein. Unsere Mitarbeitenden sind sich der besonderen Sensibilität insbesondere von Patientendaten bewusst. Sämtliche Daten, die nicht zur Kenntnisnahme durch Dritte bestimmt sind, schützen wir durch geeignete Maßnahmen vor Missbrauch. Für vertrauliche oder geschützte Informationen gilt für uns das Gebot der Verschwiegenheit. Dazu gehören insbesondere auch Informationen über KundInnen und GeschäftspartnerInnen.
Mit Betriebsgeheimnissen gehen wir verantwortungsbewusst um. Vertrauliche Informationen werden von uns weder an externe Stellen noch an nicht beteiligte interne Stellen weitergegeben.
Unsere Mitarbeitenden haben wir zur Einhaltung der Grundsätze des Datenschutzes und der Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt über das Ende von Beschäftigungs- oder sonstigen Rechtsverhältnissen hinaus.
Wir sehen uns als verlässlicher und vertrauenswürdiger Partner im Gesundheitswesen und wollen auch von unseren KundInnen und GeschäftspartnerInnen als solcher wahrgenommen werden. Daher orientieren wir unser gesamtes Verhalten als Unternehmen an den nachfolgenden Prinzipien:
Integrität, gegenseitiger Respekt und Verbot von Diskriminierung
Wir respektieren die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes/jeder Einzelnen. Dies gilt nicht nur für unsere KundInnen und GeschäftspartnerInnen, sondern auch für unsere Mitarbeitenden. Diskriminierung jedweder Art, insbesondere auf Basis ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Kultur, Religion, Alters, Behinderung, sexueller Identität, Weltanschauung und Geschlecht tolerieren wir nicht.
Zusammenarbeit mit externen Partnern und Umgang mit Interessenskonflikten
Für die Zusammenarbeit mit externen Partnern und den Umgang mit Interessenskonflikten haben wir klare Regelungen und Richtlinien festgelegt.
Wir haben sämtliche Mitarbeitenden daher zu einem offenen und dokumentierten Umgang mit Vergünstigungen aller Art verpflichtet. Auch von unseren GeschäftspartnerInnen erwarten wir, dass sie die von uns statuierten Grundsätze und Verfahrensweisen anerkennen und mittragen.
Unser geschäftliches Handeln ist an den folgenden vier Prinzipien ausgerichtet:
- Trennungsprinzip: Strikte Trennung von Zuwendung und Umsatzgeschäft: Entgeltliche und unentgeltliche Zuwendungen müssen unabhängig von Beschaffungsentscheidungen sein.
- Transparenzprinzip: Mitarbeitende müssen jegliche entgeltliche oder unentgeltliche Zusammenarbeit mit externen Partnern, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, gegenüber der Geschäftsführung vorab offenlegen und diese Zusammenarbeit von ihr genehmigen lassen.
- Äquivalenzprinzip: Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
- Dokumentationsprinzip: Sämtliche Leistungen müssen schriftlich festgehalten werden.
Aufträge und Verträge schließen wir nur mit Gesellschaften oder Personen, die durch ihre Qualifikation nachvollziehbar zur Erledigung der ihnen übertragenen Aufgaben in der Lage sind. Die Höhe der Vergütung steht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der erbrachten Leistung und zur persönlichen Qualifikation.
Als öffentlicher Auftraggeber erfüllen wir die Vorgaben des Vergaberechts, insbesondere des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) und der Vergabeverordnung (VgV).
Der Abschluss von Verträgen und die Vergabe von Aufträgen erfolgt ausschließlich unter wettbewerbsorientierten Gesichtspunkten. Wettbewerbswidriges oder sonst unlauteres Verhalten akzeptieren wir nicht.
Datenschutz/Verschwiegenheit
Die Bestimmungen der einschlägigen Datenschutzgesetze halten wir strikt ein. Unsere Mitarbeitenden sind sich der besonderen Sensibilität insbesondere von Patientendaten bewusst. Sämtliche Daten, die nicht zur Kenntnisnahme durch Dritte bestimmt sind, schützen wir durch geeignete Maßnahmen vor Missbrauch. Für vertrauliche oder geschützte Informationen gilt für uns das Gebot der Verschwiegenheit. Dazu gehören insbesondere auch Informationen über KundInnen und GeschäftspartnerInnen.
Mit Betriebsgeheimnissen gehen wir verantwortungsbewusst um. Vertrauliche Informationen werden von uns weder an externe Stellen noch an nicht beteiligte interne Stellen weitergegeben.
Unsere Mitarbeitenden haben wir zur Einhaltung der Grundsätze des Datenschutzes und der Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt über das Ende von Beschäftigungs- oder sonstigen Rechtsverhältnissen hinaus.
Im deutschen Recht existieren zwar keine Vorgaben, welche die Einrichtung eines CMS zwingend voraussetzen. Unser Ziel ist es jedoch, hierdurch die Einhaltung der Vorschriften im Sinne der Compliance sicherzustellen. Damit schützen wir unser eigenes Unternehmen. Denn die Implementierung unseres CMS dient dazu, Haftungsansprüche und andere Rechtsnachteile sowie Reputationsverluste für unser Unternehmen zu vermeiden.
Insbesondere soll aber auch vermieden werden, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zivilrechtlich in Anspruch genommen oder straf- oder bußgeldrechtlichen Folgen ausgesetzt sind.
Das CMS soll die Vermögenswerte der Knappschaft Kliniken Solution GmbH schützen, es soll schadensabwehrend und werterhaltend wirken und so zum wertschöpfenden Unternehmenserfolg beitragen.
Das Ziel, rechtmäßiges Verhalten sicherzustellen, dient sowohl dem Interesse der Mitarbeiter als auch den Interessen unserer Kunden, der Kostenträger und nicht zuletzt der Öffentlichkeit.
Eines der wichtigsten Grundelemente unseres CMS ist der „Tone from the top“. Compliance und die Bedeutsamkeit des CMS wird von höchster Geschäftsebene kommuniziert und gelebt.
Insbesondere soll aber auch vermieden werden, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zivilrechtlich in Anspruch genommen oder straf- oder bußgeldrechtlichen Folgen ausgesetzt sind.
Das CMS soll die Vermögenswerte der Knappschaft Kliniken Solution GmbH schützen, es soll schadensabwehrend und werterhaltend wirken und so zum wertschöpfenden Unternehmenserfolg beitragen.
Das Ziel, rechtmäßiges Verhalten sicherzustellen, dient sowohl dem Interesse der Mitarbeiter als auch den Interessen unserer Kunden, der Kostenträger und nicht zuletzt der Öffentlichkeit.
Eines der wichtigsten Grundelemente unseres CMS ist der „Tone from the top“. Compliance und die Bedeutsamkeit des CMS wird von höchster Geschäftsebene kommuniziert und gelebt.
Die folgenden Bausteine stellen darüber hinaus die wesentlichen Elemente unseres Compliance Management Systems dar:
- Identifizierung und Systematisierung von Compliance-Pflichten und -Risiken
- Festlegung von Compliance-Standards in Form von Verhaltenskodizes und sonstigen Richtlinien
- Information und Schulung der Mitarbeitenden als Präventivmaßnahmen
- Implementierung und Aufrechterhaltung eines Hinweisgebersystems zur Meldung compliance-relevanter Sachverhalte an die Knappschaft Kliniken Solution GmbH
- Einrichtung von Kontrollen und Überwachung der Einhaltung von Compliance-Vorgaben
- Etablierung eines standardisierten Umgangs mit Compliance-Verstößen
- Regelmäßige Berichterstattung an Geschäftsführung und Aufsichtsrat
Ansprechpartner
Der Compliance-Beauftragte der Knappschaft Kliniken Solution GmbH arbeitet mit dem zentralen Compliance-Beauftragten der Knappschaft Kliniken vertrauensvoll und eng zusammen.
Compliance-Beauftragter der Knappschaft Kliniken Solution GmbH
Sebastian Feldmann
Telefon: 0234 / 299 - 82921
Zentraler Compliance-Beauftragter der Knappschaft Kliniken
Dr. Tobias Mühlenbrock
Telefon: 02361 / 56 - 87540