Knappschaft Kliniken Solution GmbHKnappschaft Kliniken Solution GmbHKnappschaft Kliniken Solution GmbH

Knappschaft Kliniken Solution GmbHCompliance

Compliance hat in allen Beteiligungsgesellschaften der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) und somit auch in der Knappschaft Kliniken Solution GmbH einen sehr hohen Stellenwert. Wir gehen davon aus, dass unsere Mitarbeitenden, GeschäftspartnerInnen und vor allem unsere PatientInnen diesbezüglich auch die Einhaltung höchster Standards erwarten. Diesen Erwartungen wollen wir gerecht werden. Darüber hinaus ist die Reputation der Marke „KNAPPSCHAFT“ in der Geschäftswelt für uns ein wertvolles Gut, welches in hohem Maße durch unser Verhalten in der Geschäftswelt geprägt wird.

Auf der Grundlage hoher ethischer Standards haben wir daher Verhaltensrichtlinien geschaffen, um unseren Mitarbeitenden Leitlinien für ein gesetzestreues Verhalten zu geben. Die in diesen Richtlinien formulierten Grundsätze regeln insbesondere den Umgang mit unseren KundInnen und GeschäftspartnerInnen. Wir setzen in jeden unserer Mitarbeitenden das Vertrauen und die Erwartung, diesem Anspruch jederzeit gerecht zu werden. Verstöße gegen unsere Richtlinien werden zu entsprechenden arbeitsrechtlichen Maßnahmen führen. Auch weitere zivilrechtliche Folgen, einschließlich eventueller Schadensersatzforderungen, sind zu erwarten.

Die Compliance-Leitlinien bestehen aus drei wesentlichen Bausteinen und wurden in einem Compliance-Leitbild formuliert:

  • Implementierung eines Compliance Management Systems
  • Ernennung eines/einer zentralen Compliance-Beauftragten
  • Verhaltenskodex und Prinzipien der Zusammenarbeit

Als Beteiligungsgesellschaft der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft- Bahn-See unterliegt die Knappschaft Kliniken Solution GmbH einer besonderen ethischen und rechtlichen Verantwortung.

Wir sehen uns als verlässlicher und vertrauenswürdiger Partner im Gesundheitswesen und wollen auch von unseren KundInnen und GeschäftspartnerInnen als solcher wahrgenommen werden. Daher orientieren wir unser gesamtes Verhalten als Unternehmen an den nachfolgenden Prinzipien:

Integrität, gegenseitiger Respekt und Verbot von Diskriminierung
Wir respektieren die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes/jeder Einzelnen. Dies gilt nicht nur für unsere KundInnen und GeschäftspartnerInnen, sondern auch für unsere Mitarbeitenden. Diskriminierung jedweder Art, insbesondere auf Basis ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Kultur, Religion, Alters, Behinderung, sexueller Identität, Weltanschauung und Geschlecht tolerieren wir nicht.

Zusammenarbeit mit externen Partnern und Umgang mit Interessenskonflikten
Für die Zusammenarbeit mit externen Partnern und den Umgang mit Interessenskonflikten haben wir klare Regelungen und Richtlinien festgelegt.

Wir haben sämtliche Mitarbeitenden daher zu einem offenen und dokumentierten Umgang mit Vergünstigungen aller Art verpflichtet. Auch von unseren GeschäftspartnerInnen erwarten wir, dass sie die von uns statuierten Grundsätze und Verfahrensweisen anerkennen und mittragen.

Unser geschäftliches Handeln ist an den folgenden vier Prinzipien ausgerichtet:
  • Trennungsprinzip: Strikte Trennung von Zuwendung und Umsatzgeschäft: Entgeltliche und unentgeltliche Zuwendungen müssen unabhängig von Beschaffungsentscheidungen sein.
  • Transparenzprinzip: Mitarbeitende müssen jegliche entgeltliche oder unentgeltliche Zusammenarbeit mit externen Partnern, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, gegenüber der Geschäftsführung vorab offenlegen und diese Zusammenarbeit von ihr genehmigen lassen.
  • Äquivalenzprinzip: Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
  • Dokumentationsprinzip: Sämtliche Leistungen müssen schriftlich festgehalten werden.
Beschaffung / Vergabe / Wettbewerb
Aufträge und Verträge schließen wir nur mit Gesellschaften oder Personen, die durch ihre Qualifikation nachvollziehbar zur Erledigung der ihnen übertragenen Aufgaben in der Lage sind. Die Höhe der Vergütung steht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der erbrachten Leistung und zur persönlichen Qualifikation.

Als öffentlicher Auftraggeber erfüllen wir die Vorgaben des Vergaberechts, insbesondere des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) und der Vergabeverordnung (VgV).

Der Abschluss von Verträgen und die Vergabe von Aufträgen erfolgt ausschließlich unter wettbewerbsorientierten Gesichtspunkten. Wettbewerbswidriges oder sonst unlauteres Verhalten akzeptieren wir nicht.

Datenschutz/Verschwiegenheit
Die Bestimmungen der einschlägigen Datenschutzgesetze halten wir strikt ein. Unsere Mitarbeitenden sind sich der besonderen Sensibilität insbesondere von Patientendaten bewusst. Sämtliche Daten, die nicht zur Kenntnisnahme durch Dritte bestimmt sind, schützen wir durch geeignete Maßnahmen vor Missbrauch. Für vertrauliche oder geschützte Informationen gilt für uns das Gebot der Verschwiegenheit. Dazu gehören insbesondere auch Informationen über KundInnen und GeschäftspartnerInnen.

Mit Betriebsgeheimnissen gehen wir verantwortungsbewusst um. Vertrauliche Informationen werden von uns weder an externe Stellen noch an nicht beteiligte interne Stellen weitergegeben.

Unsere Mitarbeitenden haben wir zur Einhaltung der Grundsätze des Datenschutzes und der Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt über das Ende von Beschäftigungs- oder sonstigen Rechtsverhältnissen hinaus.

Unter "Compliance Management System“ verstehen wir die Gesamtheit der eingerichteten Maßnahmen und Prozesse in unserem Unternehmen, um Compliance sicherzustellen.
Im deutschen Recht existieren zwar keine Vorgaben, welche die Einrichtung eines Compliance Management Systems zwingend voraussetzen. Unser Ziel ist es jedoch, hierdurch die Einhaltung der Vorschriften im Sinne der Compliance sicherzustellen. Hierdurch schützen wir unser eigenes Unternehmen. Denn die Implementierung unseres Compliance Management System dient dazu, Haftungsansprüche und andere Rechtsnachteile sowie Reputationsverluste für unser Unternehmen zu vermeiden.

Insbesondere soll aber auch vermieden werden, dass unsere Mitarbeitenden zivilrechtlich in Anspruch genommen oder straf- oder bußgeldrechtlichen Folgen ausgesetzt sind.

Das Compliance Management System soll die Vermögenswerte der Knappschaft Kliniken Solution GmbH und der mit ihr verbundenen Gesellschaften vor Schäden schützen, es soll schadensabwehrend und werterhaltend wirken und so zum wertschöpfenden Unternehmenserfolg beitragen.

Das Ziel, rechtmäßiges Verhalten sicherzustellen, dient, mit Blick auf das sachgerechte Verfolgen der Unternehmensziele, sowohl dem Interesse der Mitarbeitenden als auch den Interessen unserer KundInnen, der Kostenträger und nicht zuletzt der Öffentlichkeit.

Die folgenden Bausteine stellen die wesentlichen Elemente unseres Compliance Management Systems dar:
  • Identifizierung und Systematisierung von Compliance-Pflichten und -Risiken
  • Festlegung von Compliance-Standards in Form von Verhaltenskodizes und sonstigen Richtlinien
  • Information und Schulung der Mitarbeitenden als Präventivmaßnahmen
  • Einrichtung von Kontrollen und Überwachung der Einhaltung von Compliance-Vorgaben
  • Etablierung eines standardisierten Umgangs mit Compliance-Verstößen
  • Regelmäßige Berichterstattung an Geschäftsführung und Aufsichtsrat

Ansprechpartner

Der Compliance-Beauftragte der Knappschaft Kliniken Solution GmbH arbeitet mit dem zentralen Compliance-Beauftragten der Knappschaft Kliniken vertrauensvoll und eng zusammen.

Compliance-Beauftragter der Knappschaft Kliniken Solution GmbH
Sebastian Feldmann

Telefon: 0234 / 299 - 82921

Zentraler Compliance-Beauftragter der Knappschaft Kliniken
Dr. Tobias Mühlenbrock

Telefon: 02361 / 56 - 87540